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Schilfmahd


Schilfflächen gehören zu den gesetzlich geschützten Biotopen. In bestimmten Fällen ist es erforderlich, diese durch eine Mahd zu pflegen und das organische Substrat von der Fläche komplett zu entfernen. Wie beispielsweise in der Steinachaue bei Marktgraitz. Hier setzte in vernässten Bereichen die Wiesennutzung aus und in der Folge kam es zur Ausbreitung von Weidenverbuschung und Landschilfflächen. Diese Deckungsstrukturen sind zwar aus jagdlicher Sicht bedeutend, denn es haben sich dort stabile Fasanenpopulationen erhalten. Andererseits gibt es in diesem FFH-Gebiet auch andere Zielarten, wie die Schmale Windelschnecke (Vertigo angustior), von der nur noch zwei Vorkommen im gesamten FFH-Gebiet bei Marktgraitz am Rande von Schilfflächen im Managemantplan dokumentiert sind. Explizit heißt es darin: "Die Habitatqualität hat in den vergangenen Jahren v. a. durch fehlende Pflege (Mahd, Entfernung Schnittgut, Gehölzrückschnitt) gelitten. Nasswiesen, Seggenriede und Hochstaudenfluren wurden und werden aktuell durch die im Gebiet sehr wüchsigen Schilfbestände verdrängt, die langfristig keine geeigneten Habitatbedingungen bieten."
Daher hat der LPV 2018 eine Teilflächen-Schilfmahd auf einem Grundstück der Marktgemeinde Marktgraitz durchzuführen, um die Lebensraumsituation dieser FFH-Zielart zu verbessern und so der Aufgabe, das europäische Natura 2000 Schutzprojekt zu unterstützen, gerecht zu werden.
Auch bei der Pflege der Storchenbiotope im FFH-Gebiet zwischen Schney und Michelau werden regelmäßig in die Freifläche vordringende Schilfanteile mit entfernt, damit Meister Adebar dort auf Nahrungssuche gehen kann.

Ansprechpartner


Manfred Rauh

Diplom-Biologe; Geschäftsführung LPV, fachlich zuständig für Maßnahmen nach der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie, zusätzlicher Ansprechpartner für alle Fachbereiche

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