Telefon: +49 (0) 95 47 / 873 34 10 |
E-Mail: gf[at]lpvobermain[.]de

Entfernung des Querbauwerks im Leuchsenbach Abschnitt 35


Laut vorliegendem Umsetzungskonzept zum FWK 2_F102, das u. a. den Leuchsenbach im Lkr. Lichtenfels (LIF) umfasst, ist die biologische Durchgängigkeit im Abschnitt 35 des Leuchsenbachs auf Höhe des Aussiedlerhofs Söhnleinsberg bei Mistelfeld durch ein unpassierbares Querbauwerk nicht gegeben. Vor Jahrzehnten wurde die Staustufe von Herrn Ahles (Bewohner des o. g. Hofs) im Auftrag der FFW Mistelfeld errichtet, um eine Saugstelle zur Löschwasserentnahme zu schaffen. Der Gebrauch des Wassers aus dem Leuchsenbach zum Löschen durch den Gewässeranlieger und -eigentümer Herrn Ahles ist genehmigungsfrei, die Errichtung des massiven stationären Bauwerks allerdings nicht. Daher ist der Rückbau des Querbauwerks nicht förderfähig über RZWas (da der Verursacher bekannt ist); somit konnte der Landschaftspflegeverband (LPV), der von den Kommunen des Lkr. LIF beauftragt wurde, die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an Gewässern III. Ordnung umzusetzen, nicht tätig werden. Laut WRRL sind Kommunen für die Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Gewässern III. Ordnung zuständig; im Lkr. LIF unterstützt der LPV die Kommunen bei dieser aufwändigen Aufgabe. Allerdings ist der WWF Deutschland im Rahmen des Projekts „Fluss.Frei.Raum“ bereit, die Rückbaukosten in Höhe von etwa 8.000 € zu übernehmen, um endlich die Durchgängigkeit in diesem Gewässerabschnitt wiederherzustellen. Einzige Voraussetzung ist, dass das zuständige Wasserwirtschaftsamt Kronach (WWA) den Rückbau des Querbauwerks als Unterhaltungsmaßnahme einstuft, was bereits seitens des WWA zugesichert worden ist. Im Vorfeld musste zusätzlich geklärt werden, ob die FFW Mistelfeld noch auf die Saugstelle angewiesen ist. Beim Gespräch vor Ort kam man überein, dass die in die Jahre gekommene Saugstelle nicht mehr von der Feuerwehr Mistelfeld künftig genutzt werden wird, da durch den jahrzehntelangen Daueraufstau eine starke Verschlammung entstanden ist. Die Saugstelle wird in der jetzigen Form also nicht mehr benötigt; die FFW Mistelfeld wird sich eine mobile Saugstelle namens „Biber“ zulegen. Einem Rückbau stand somit nichts mehr im Wege. Nach vier langen Jahren der Verhandlungen und der Suche nach einer Finanzierung konnte endlich die Durchgängigkeit im Leuchsenbach wiederhergestellt werden, nun fließt der Bach wieder frei auf fast zwei Kilometern zwischen Mistelfeld und Lichtenfels.

Ansprechpartner


Dr. Carolin Lang-Groß

Diplom-Biologin; Biotopflächen innerorts; Umsetzung EU-Wasserrahmenrichtlinie an Gewässern 3. Ordnung; Neuanlage und Wiederherstellung von Biotopgewässern

09547 8733414

E-Mail:carolin.lang-gross[at]lpvobermain[.]de