Pflege von Hecken und Feldgehölzen
Hecken bestehen überwiegend aus Sträuchern und einzelnen, ausgewachsenen Bäumen und liegen meist bandförmig in der Feldflur. Der Übergang zwischen einer Hecke und der angrenzenden Nutzfläche wird idealerweise durch einen Saum aus Kräutern und Gräsern gebildet. Feldgehölze liegen als flächige Inseln in der Feldflur und sind ebenfalls aus Strauch- und Baumbeständen aufgebaut. Feldgehölze können zwar waldähnlich aufgebaut sein, sind aber deutlich kleiner und verfügen über keine direkte Anbindung an Waldbestände.
Als unser Landschaftspflegeverband vor zwanzig Jahren damit begann, die vorhandenen Förderprogramme und die Landwirte zusammen zu bringen, offenbarte sich ein riesiger Nachholbedarf an Heckenpflege. Bis heute ist die Nachfrage nach den Programmen ungebrochen groß. Um die Gehölze jung zu halten, werden im Winter viele Hecken auf den Stock gesetzt. Denn im Winter sind die Reserven der Gehölze im Wurzelsystem und der Rinde eingelagert. Beim Stocksetzen werden die Gehölze bodennah abgeschnitten. Der Schnitt im Winter schont die Vitalität der Gehölze und sichert einen guten Neuaustrieb. Für eine ökologisch günstige Pflege wird in jedem Jahr ein Drittel der Hecke in Abschnitten von etwa 20 bis 30 m gepflegt. Wenn vorhanden werden einzelne Bäume oder Altsträucher als Überhälter belassen. Nach zwei Jahren sind die ersten Pflegeabschnitte wieder mit dichtem Strauchwerk bewachsen und die vielfältigen Funktionen sind wiederhergestellt (mehr Informationen zum Lebensraumtyp Hecken).
Heckenpflege
• wird über mehrere (3 bis 5) Jahre im Umtrieb durchgeführt
• jedes Jahr wird etwa ein Drittel der Hecke auf den Stock gesetzt
• Einzelne Bäume - insbesondere Obstbäume, Weißdorne etc. - werden als Überhälter belassen
• Obst- und Höhlenbäume werden von Pflegemaßnahmen ausgenommen
• Jungwuchs von Sträuchern kann belassen werden
Antragstellung
• Den für die fnanzielle Förderung notwendigen Heckenpflegeantrag und ggf. die Zustimmung des Grundeigentümers reichen Sie entweder per E-Mail oder geben ihn schriftlich in unserer Geschäftsstelle ab (Postkasten vorhanden)
• Antragsfrist: Der Antrag muss bis 31. März des Jahres für die Pflege im folgenden Winter bei uns eingeangen sein
• Gegebenenfalls - insbesondere bei Neumaßnahmen - ist ein gemeinsamer Ortstermineinzuplanen, um Abstimmungen über Art und Umfang der Maßnahme zu treffen
• Bitte beachten Sie: Sie dürfen mit den Arbeiten erst beginnen, wenn Sie von uns einen schriftlichen Auftrag dazu bekommen haben
• Bitte beachten Sie: Aufgrund der großen Nachfrage nach dem Programm können wir Neuanträge nur in dem Umfang aufnehmen, wie aktuelle Maßnahmen abgeschlossen worden sind. Unter Umständen müssen wir Neuanträge auf die kommenden Jahre verschieben.
• Alle weiteren zu beachtenden Informationen rund um die Heckenpflege und den Abrechnungsmodus für die Bezuschussung entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Heckenpflege
Förderprogramme
Wir können Zuschüsse aus folgenden Förderprogrammen gewähren:
• Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen über KULAP I80
• Heckenpflege über Landschaftspflege-und Naturpark-Richtlinie (LNPR)
Ansprechpartner
Ann-Kathrin Wezstein
Biologin, Molekulare Ökologie (M.sc.); Beratung und Koordination Hecken- und Kopfweidenpflege
09547 8733413