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Bitte beachten: Leinenpflicht im Vogelschutzgebiet



Vom 1. März bis 31. August gilt im Vogelschutzgebiet Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach eine Leinenpflicht für Hunde.

In dieser Zeit brüten viele Wiesenbrüter am Boden und sind besonders störanfällig. Freilaufende Hunde können die Tiere aufscheuchen und dadurch ihre Brut gefährden.

Hilf mit, unsere Natur zu schützen, und führe deinen Hund in diesem Zeitraum bitte an der Leine. Vielen Dank für deine Rücksicht!