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Pflege von Bachbegleit- und Ufergehölzen


An den Ufern von Bächen und Stillgewässern finden sich neben Sträuchern meist schnellwüchsige Baumarten wie Erlen und Weiden. Vielerorts wurden standortfrende Hybrid-Pappeln angepflanzt, die sehr schnell wachsen, aber auch sehr schnell vergreisen und absterben.Ein weiteres Problem ist die Beschattung. Nicht nur der Ertrag in angrenzenden Nutzflächen wird geringer. Die ökologischen Folgen für das Gewässer selbst sind auch sehr einschneidend. Da durch die ausbleibende Nutzung kaum noch besonnte Gewässerabschnitte insbesondere an Bächen zu finden sind, ist die Entwicklung vieler Tier- und Pflanzenarten erheblich beeinträchtigt - und das flächendeckend. Kein Wunder also, dass beispielsweise sehr viele Fließgewässerarten bei den Libellen heute auf den Roten Listen ganz oben stehen.
Früher wurden die Ufergehölze ähnlich wie die Hecken genutzt. In einer gewissen Umtriebszeit setzte man die Gehölze auf den Stock, schnitt sie also direkt über dem Boden ab. Da die einjährigen Weidenruten sehr gut für Flechtarbeiten genutzt werden konnten, entstanden durch den regelmäßigen Schnitt der Weiden regelrechte Kopfbäume, die Kopfweiden.Wie bei den Hecken ist die ausbleibende Nutzung der Ufergehölze nicht ohne Folgen geblieben. Die Bäume wuchsen stark in die Höhe und durch Ausläufer in die angrenzenden Nutzflächen. Die "Pflege" beschränkt sich heute lediglich noch darauf, ein flächiges Ausbreiten zu verhindern.Seit einigen Jahren hat der Landschaftspflegeverband begonnen, sich der über Jahrzehnte unbeachteten Bachbegeleit- und Ufergehölze anzunehmen - mit Erfolg. Wichtige Impulse für Verbesserungen entlang der Gewässerlinien kann die Umsetzung der EU-Wasserrahmen-Richtlinie geben. Auch hierbei kann der LPV den Kommunen mit Rat und Tat beiseite stehen.

Ufergehölzpflege
• an Stillgewässern, Bächen, Gräben und Kleinbiotopen
• regelmäßiger Stockhieb vergrößert das Ufer besfestigende Wurzelwerk
• wieder besonnte Abschnitte verbessern das Sauerstoff-Milieu und damit die Lebensbedingungen im Wasser
• in mehrjährigen Schritten werden die Ufer selektiv freigestellt, d.h. besonnte und unbesonnte Abschnitte wechseln sich ab; markante Bäume bleiben erhalten
• Totholz soll unbedingt belassen werden, wenn es die Verkehrssicherheitspflicht erlaubt
• standortfremde Gehölze entfernen.

Ansprechpartner


Manfred Rauh

Diplom-Biologe; Geschäftsführung LPV, fachlich zuständig für Maßnahmen nach der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie, zusätzlicher Ansprechpartner für alle Fachbereiche

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